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Corona-Hochzeit >Update< für Brandenburg, Berlin und MV!

Es lockert sich alles wieder. Ist das nicht schön? 😍

Hier habe ich für euch kurz und knapp die neue Verordnung zusammengefasst.


 

Brandenburg (Ab 16.06.2021)


Hochzeitsfeiern sind im privaten Wohnraum, im eigenen Garten, in öffentlichen oder angemieteten Räumen unter freiem Himmel mit bis zu 100 und in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Personen zulässig. (exkl. Kinder bis 14 Jahre).


Die allgemeinen Hygieneregeln – und bei Feiern außerhalb des privaten Raum ist auch das Abstandsgebot – sind zu beachten. In geschlossenen Räumen ist das Tragen einer medizinischen Maske erforderlich (Ausnahme: fester Sitzplatz und Abstand von 1,5 m zum Sitznachbarn).


Quelle: https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/disl/dokumente/9194/dokument/14816

 

Berlin (Ab 04.06.2021)


  • Private Veranstaltung aus besonderem Anlass wie Hochzeiten mit bis zu 50 Personen im Freien und in geschlossenen Räumen

  • Testpflicht ab 11 Personen

  • Verbot von Abgabe, Ausschank und Verkauf von Alkohol von 0 Uhr bis 5 Uhr (statt 23-5 Uhr)

  • Singen in geschlossenen Räumen nach Maßgabe Hygienekonzept zulässig


 

Mecklenburg-Vorpommern (Ab 08.06.2021)


  • Trauungen in geschlossenen Räumen bist zu 50 und im Freien mit bis zu 100 Peronen

  • Private Zusammenkünfte als geschlossene Gesellschaft mit bis zu 100 Personen im abgegrenzten Bereich einer Gaststätte. Tanzen erlaubt. Testpflicht.



Mehr Updates gibt es, wenn es wieder Updates gibt. Bis dahin, bleibt gesund. Euer Hochzeitsfotograf - Daniel

*Für den gesamten Blogeintag gilt: Keine Rechtsverbindliche Aussagen, es wird keine Haftung für Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen.

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